Eine Auszeit für Pflegende
Verhinderungspflege ist eine spezielle Form der Kurzzeitpflege. Sie wird gerne von Pflegenden in Anspruch genommen, beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit. Die pflegebedürftige Person wir in dieser Zeit in unserem Gesundheitszentrum aufgenommen und erhält eine vollstationäre Pflege.
Was genau sind die Leistungen der Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung zahlt für 28 Tage im Jahr Verhinderungspflege an Pflegebedürftige, sofern die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt hat.